Folgende Studienabschlüsse ermöglichen eine Zulassung für das Land Rheinland-Pfalz

für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten:

  1. Diplomstudiengang Psychologie an einer inländischen Universität oder gleichgestellten Hochschule, in der das Fach “Klinische Psychologie” in der Abschlussprüfung eingeschlossen war.
  2. Masterstudiengang im Fach Psychologie an einer inländischen Universität oder gleichgestellten Hochschule, in der das Fach “Klinische Psychologie” nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung war/ist. Hierunter fallen auch Studiengänge, die einen Schwerpunkt oder Zusatz beinhalten, z. B. “Psychologie, Schwerpunkt Klinische Psychologie”.

Masterstudiengänge, die eine andere Bezeichnung tragen, sogenannte Bindestrich-Psychologie-Studiengänge wie bspw. Wirtschaftspsychologie, Rehabilitationspsychologie, Organisationspsychologie, Klinische Psychologie etc. können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie vor dem Wintersemester 2018/2019 aufgenommen wurden.

Masterstudiengänge, die keine Prüfungsleistung im Fach “Klinische Psychologie” nachweisen, auch wenn das Fach “Klinische Psychologie” im vorausgegangenen Bachelorstudiengang Psychologie mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wurde, können aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.08.2017 nicht mehr zugelassen werden.

Anträge auf Prüfung von Studienabschlüssen als Zugangsvoraussetzungen zu den Ausbildungen als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut durch das Landesprüfungsamt für Psychotherapie können nur von den in Rheinland-Pfalz anerkannten Ausbildungsinstituten gestellt werden.
Durch das Ausbildungsinstitut ist zuvor die persönliche Eignung der Kandidaten festzustellen.

Das Eifeler Verhaltenstherapie-Institut e.V. unterstützt Sie bei der Klärung offener Fragen zu Ihrer Zulassung bereits vor Abschluss des Ausbildungsvertrags.