EVI e.V.: Institutsambulanz Daun

Anschrift: Freiherr-vom-Stein-Str. 1a, 54550 Daun

Das Eifeler Verhaltenstherapie-Institut e.V. und die Ansprechpartner der Institutsambulanz unterstützen Sie kontinuierlich:

  • durch eine differenzierte Einführung in die Ambulanztätigkeit durch einen Ausbildungsleiter
  • das Erstgespräch/Indikationsgespräch wird immer mit einem Ausbildungsleiter geführt.
  • durch Zuweisung von Behandlungsfällen mit der Chance, über ein großes Spektrum von Störungen  mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, eingehende Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben.
  • bei der Klärung offener Fragen zu Ihren Ambulanztherapien durch Ausbildungsleiter und Supervisor
  • klare Regelungen für Krisen- und Notfallmanagement

Praktische Ausbildung unter Supervision (§ 4 APrV)

Nach dem Zwischenkolloquium erhalten Sie einen Ergänzungsvertrag für die Ambulanztätigkeit, der Ihre Rechte und Pflichten als Ambulanztherapeut regelt. In einer Einführung in die Ambulanztätigkeit durch einen Ausbildungsleiter werden die konkreten Abläufe besprochen, damit Sie sich in Ihrer Tätigkeit sicher fühlen. Das Erstgespräch/Indikationsgespräch wird immer mit einem Ausbildungsleiter geführt.

Die praktische Ausbildung beginnt nachdem Sie die Hälfte der Ausbildungsinhalte absolviert haben. Sie ist Teil der vertieften Ausbildung in Verhaltenstherapie und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen nach § 1 Abs. 3 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 Stunden als Einzelsupervision durchgeführt werden. Die Einzelsupervision dient der tieferen Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns. Bei der Gruppensupervision besteht die Gruppe aus durchschnittlich vier Teilnehmern. Die Supervision wird durch mindestens drei anerkannte Supervisoren durchgeführt mit einer Supervisionsdichte von durchschnittlich 1:4 auf die Behandlungsstunden verteilt.

Während der praktischen Ausbildung hat der Ausbildungskandidat mindestens 6 anonymisierte schriftliche Falldarstellungen über eigene Patientenbehandlungen (Langzeitfälle, mindestens 20 Behandlungsstunden), die unter Supervision stattgefunden haben, zu erstellen. Die Falldarstellungen haben wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse mit einzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit der Theorie darzustellen. Mindestens zwei dieser Falldarstellungen bilden die Grundlage für den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung. Die Anzahl der Behandlungsstunden, Behandlungsfälle und Supervisionssitzungen werden vom Supervisor bescheinigt. Alle durchgeführten Behandlungen werden mit einer schriftlichen Dokumentation (Kurzdokumentation oder Langdokumentation) abgeschlossen und durch den Supervisor mit einer Bescheinigung abgenommen.