Informationen zur Psychotherapieausbildung

  • Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten
  • Ziele
  • Voraussetzungen
  • Aufbau
  • Fragen vor einer Bewerbung
  • Einladung zu einem Informationstag
  • Anmeldung zum Auswahlgespräch
  • Ausbildungskosten
  • Refinanzierung
  • Gebühren
  • Zwischenkolloquium
  • Staatliche Prüfung

Prüfungen

 

Zwischenkolloquium

Die Studienordnung (§ 6) sieht die Durchführung eines Zwischenkolloquiums am Institut nach Absolvierung der Hälfte der Ausbildung gemäß § 6 PsychThG vor. Der erfolgreiche Abschluss des Zwischenkolloquiums ist die Voraussetzung für die Mitarbeit in der Institutsambulanz und die Durchführung von Krankenbehandlungen im Rahmen der supervidierten vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Das Zwischenkolloquium ist eine mündliche Prüfung, die vom Prüfungsausschuss des Ausbildungsinstituts durchgeführt wird.

 

Die Prüfungsordnung für das Zwischenkolloquium ist in der Geschäftsstelle erhältlich.

 

Staatliche Prüfung

Die staatliche Prüfung ist in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 geregelt.

 

Wenn alle Ausbildungsabschnitte vollständig absolviert sind und dies von der Ausbildungsstätte entsprechend bescheinigt wurde, kann der Ausbildungsteilnehmer die Prüfung bei der entsprechenden Behörde (Landesprüfungsamt für Psychotherapie) beantragen. Die Behörde entscheidet im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Zulassung zur staatlichen Prüfung und über die Ladung zum Prüfungstermin, der nicht früher als zwei Monate vor dem Ende der 5-jährigen Ausbildung liegen darf.

 

Die Prüfung wird vor einer staatlichen Prüfungskommission abgelegt und besteht aus einem schriftlichen Teil (Aufsichtsarbeit von 120 Min.) und einem mündlichen Teil (Einzelprüfung 30 Min. und Gruppenprüfung 120 Min.). Es wird ein Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten ausgestellt.