Weiterbildung für Ärzte
Grundlage für die Weiterbildung der Ärzte ist die
Weiterbildungsordnung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz. Maßgeblich für den
Weiterbildungskandidaten ist in der Regel die Weiterbildungsordnung
derjenigen Kammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Kandidat seinen
Wohnsitz hat in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Beginns der Weiterbildung
Gültigkeit hat.
Für die Ärzte in Rheinland-Pfalz, die ihre Weiterbildung vor dem 01.01.2006
begonnen haben, ist die am 02.02.1996 in Kraft getretene
Weiterbildungsordnung sowie die Richtlinien über den Inhalt der
Weiterbildung gültig; für diejenigen Ärzte, deren Weiterbildung ab dem
01.01.2006 begonnen hat, gilt die am 24.11.2005 genehmigte ‚neue’
Weiterbildungsordnung.
Als Weiterbildungsziel kommt für Ärzte die Zusatzbezeichnung
‚Psychotherapie’ (Verhaltenstherapie) oder eine der Gebietsbezeichnungen
‚Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie’ bzw. ‚Facharzt für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie’ in Betracht.
Die ärztlichen Weiterbildungsleiter des Eifeler
Verhaltenstherapie-Institutes sind zur berufsbegleitenden Weiterbildung für
die Zusatzbezeichnung ‚Psychotherapie’ (Verhaltenstherapie) mit einer
anrechnungsfähigen Zeit von 3 Jahren (voll) seit dem 29.09.1995 befugt. Für
die Anerkennung der Weiterbildung ist eine klinische Tätigkeit von 12
Monaten bei einem mindestens zur zweijährigen Weiterbildung in Psychiatrie
und Psychotherapie befugten Arzt notwendig.
In Zusammenarbeit mit Ärzten, die zur klinischen Weiterbildung in den
Gebieten ‚Psychiatrie und Psychotherapie’ bzw. ‚Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie’ befugt sind, können Teile dieser Gebietsweiterbildung am
Eifeler Verhaltenstherapie-Institut erworben werden. Hierbei liegt der
Schwerpunkt der Weiterbildung am Eifeler Verhaltenstherapie-Institut in der
Verhaltenstherapie. Die näheren Einzelheiten sind im Einzelfall zwischen den
Weiterbildungsleitern des Eifeler Verhaltenstherapie-Instituts und den
kooperierenden weiterbildungsbefugten Ärzten abzustimmen und richten sich
auch nach den Voraussetzungen bei den jeweiligen WeiterbildungskandidatInnen.
Die Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung ‚Psychotherapie – fachgebunden
–’ nach der seit dem 01.01.2006 gültigen Weiterbildungsordnung ist
noch Gegenstand der Abstimmung mit der Landesärztekammer.
Das Eifeler Verhaltenstherapie-Institut führt die verhaltenstherapeutische
Weiterbildung der Ärzte zusammen mit der Ausbildung der Diplompsychologen
zum Psychologischen Psychotherapeuten durch. Soweit sich die Aus- bzw.
Weiterbildungsinhalte beider Berufsgruppen überschneiden, finden gemeinsame
Veranstaltungen statt. Dies betrifft vor allem Theorieveranstaltungen,
Selbsterfahrungsgruppen sowie die Behandlung unter Supervision
(Gruppensupervision). Die Weiterbildungsinhalte, die ausschließlich für die
ärztliche Weiterbildung erforderlich sind, werden je nach Bedarf in
gesonderten Veranstaltungen angeboten. Hierzu empfehlen wir, ggf. eine
Beratung bei einem der ärztlichen Weiterbildungsleiter in Anspruch zu
nehmen. Auskunft erteilt die EVI-Geschäftsstelle.
Grundsätzlich wird den ärztlichen WeiterbildungskandidatInnen empfohlen,
sich als ‚ordentliche Weiterbildungsteilnehmer’ einzuschreiben, sich einem
entsprechenden Weiterbildungskurs anzuschließen und die Weiterbildung an dem
angebotenen 3-jährigen Theoriecurriculum zu orientieren. Ordentliche
Weiterbildungsteilnehmer können nach Ableistung der vorgeschriebenen
Weiterbildungszeit und bei Erfüllung sämtlicher geforderter
Weiterbildungsinhalte ein abschließendes Zeugnis zur Vorlage bei der
Ärztekammer erhalten.
Nach Absolvierung der Hälfte der Weiterbildungszeit und -inhalte sowie nach
Bestehen eines Zwischenkolloquiums können ärztliche
WeiterbildungskandidatInnen in der Ambulanz des Eifeler
Verhaltenstherapie-Institutes zum Zwecke der Weiterbildung
Patientenbehandlungen unter Supervision durchführen. Voraussetzung hierfür
ist die Einschreibung als ‚ordentlicher Weiterbildungsteilnehmer’.
Die Weiterbildungsgebühren für die Ärzte sind mit den Gebühren für die
psychologischen AusbildungskandidatInnen identisch. Im Übrigen gelten die
Weiterbildungsbedingungen für Ärzte analog zu den Ausbildungsbedingungen für
die psychologischen AusbildungskandidatInnen.

