Informationen zur Psychotherapieausbildung

  • Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten
  • Ziele
  • Voraussetzungen
  • Aufbau
  • Fragen vor einer Bewerbung
  • Einladung zu einem Informationstag
  • Anmeldung zum Auswahlgespräch
  • Ausbildungskosten
  • Refinanzierung
  • Gebühren
  • Zwischenkolloquium
  • Staatliche Prüfung

Weiterbildung für Ärzte

 

Grundlage für die Weiterbildung der Ärzte ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz. Maßgeblich für den Weiterbildungskandidaten ist in der Regel die Weiterbildungsordnung derjenigen Kammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Kandidat seinen Wohnsitz hat in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Beginns der Weiterbildung Gültigkeit hat.
Für die Ärzte in Rheinland-Pfalz, die ihre Weiterbildung vor dem 01.01.2006 begonnen haben, ist die am 02.02.1996 in Kraft getretene Weiterbildungsordnung sowie die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung gültig; für diejenigen Ärzte, deren Weiterbildung ab dem 01.01.2006 begonnen hat, gilt die am 24.11.2005 genehmigte ‚neue’ Weiterbildungsordnung.

Als Weiterbildungsziel kommt für Ärzte die Zusatzbezeichnung ‚Psychotherapie’ (Verhaltenstherapie) oder eine der Gebietsbezeichnungen ‚Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie’ bzw. ‚Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie’ in Betracht.

Die ärztlichen Weiterbildungsleiter des Eifeler Verhaltenstherapie-Institutes sind zur berufsbegleitenden Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung ‚Psychotherapie’ (Verhaltenstherapie) mit einer anrechnungsfähigen Zeit von 3 Jahren (voll) seit dem 29.09.1995 befugt. Für die Anerkennung der Weiterbildung ist eine klinische Tätigkeit von 12 Monaten bei einem mindestens zur zweijährigen Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie befugten Arzt notwendig.

In Zusammenarbeit mit Ärzten, die zur klinischen Weiterbildung in den Gebieten ‚Psychiatrie und Psychotherapie’ bzw. ‚Psychosomatische Medizin und Psychotherapie’ befugt sind, können Teile dieser Gebietsweiterbildung am Eifeler Verhaltenstherapie-Institut erworben werden. Hierbei liegt der Schwerpunkt der Weiterbildung am Eifeler Verhaltenstherapie-Institut in der Verhaltenstherapie. Die näheren Einzelheiten sind im Einzelfall zwischen den Weiterbildungsleitern des Eifeler Verhaltenstherapie-Instituts und den kooperierenden weiterbildungsbefugten Ärzten abzustimmen und richten sich auch nach den Voraussetzungen bei den jeweiligen WeiterbildungskandidatInnen.

Die Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung ‚Psychotherapie – fachgebunden –’ nach der seit dem 01.01.2006 gültigen Weiterbildungsordnung ist noch Gegenstand der Abstimmung mit der Landesärztekammer.

Das Eifeler Verhaltenstherapie-Institut führt die verhaltenstherapeutische Weiterbildung der Ärzte zusammen mit der Ausbildung der Diplompsychologen zum Psychologischen Psychotherapeuten durch. Soweit sich die Aus- bzw. Weiterbildungsinhalte beider Berufsgruppen überschneiden, finden gemeinsame Veranstaltungen statt. Dies betrifft vor allem Theorieveranstaltungen, Selbsterfahrungsgruppen sowie die Behandlung unter Supervision (Gruppensupervision). Die Weiterbildungsinhalte, die ausschließlich für die ärztliche Weiterbildung erforderlich sind, werden je nach Bedarf in gesonderten Veranstaltungen angeboten. Hierzu empfehlen wir, ggf. eine Beratung bei einem der ärztlichen Weiterbildungsleiter in Anspruch zu nehmen. Auskunft erteilt die EVI-Geschäftsstelle.

Grundsätzlich wird den ärztlichen WeiterbildungskandidatInnen empfohlen, sich als ‚ordentliche Weiterbildungsteilnehmer’ einzuschreiben, sich einem entsprechenden Weiterbildungskurs anzuschließen und die Weiterbildung an dem angebotenen 3-jährigen Theoriecurriculum zu orientieren. Ordentliche Weiterbildungsteilnehmer können nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und bei Erfüllung sämtlicher geforderter Weiterbildungsinhalte ein abschließendes Zeugnis zur Vorlage bei der Ärztekammer erhalten.

Nach Absolvierung der Hälfte der Weiterbildungszeit und -inhalte sowie nach Bestehen eines Zwischenkolloquiums können ärztliche WeiterbildungskandidatInnen in der Ambulanz des Eifeler Verhaltenstherapie-Institutes zum Zwecke der Weiterbildung Patientenbehandlungen unter Supervision durchführen. Voraussetzung hierfür ist die Einschreibung als ‚ordentlicher Weiterbildungsteilnehmer’.

Die Weiterbildungsgebühren für die Ärzte sind mit den Gebühren für die psychologischen AusbildungskandidatInnen identisch. Im Übrigen gelten die Weiterbildungsbedingungen für Ärzte analog zu den Ausbildungsbedingungen für die psychologischen AusbildungskandidatInnen.